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Drei COVID-19-bezogene Beihilferegelungen verlängert

Mai 25, 2021
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Während die Beihilfen für nicht gedeckte Kosten und die Konjunkturhilfe im Juni auslaufen werden, haben Finanzminister Pierre Gramegna und Wirtschaftsminister Franz Fayot soeben die Verlängerung von drei Beihilfen bis Ende des Jahres angekündigt.

Die entsprechenden Verfahren werden in den nächsten Tagen auf guichet.lu aktualisiert.

  1. Die Regelung für rückzahlbare Vorschüsse wird bis Ende des Jahres verlängert

Der rückzahlbare Vorschuss wird in Form eines Kapitalvorschusses gewährt, um den Liquiditätsbedarf von Unternehmen zu decken, die im Zusammenhang mit COVID-19 vorübergehend in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind. Der Vorschuss kann bis zu 800.000 EUR pro Unternehmen oder Unternehmensgruppe betragen und unter bestimmten Bedingungen und innerhalb bestimmter Grenzen bis zu 50 % der förderfähigen Kosten, d. h. Personalkosten und Mieten, für die Monate abdecken, die in den Zeitraum des unvorhersehbaren Ereignisses fallen. Bei Selbstständigen werden die Einkünfte den Personalkosten gleichgestellt, vorausgesetzt, sie sind als Selbstständige bei der Sozialversicherung angemeldet.

Ursprünglich war die Frist für den Erhalt eines rückzahlbaren Vorschusses auf Ende Juni 2021 festgelegt worden, doch nun wurde sie bis Ende 2021 verlängert. In der Praxis können die Unternehmen ihre Anträge bis spätestens Ende Oktober einreichen, damit der Vorschuss bis spätestens Ende Dezember gewährt werden kann.

  1. Regelung für staatlich garantierte Kredite bis zum 31. Dezember 2021 verlängert

Die Regelung wurde im Rahmen des Programms zur Stabilisierung der Wirtschaft durch eine Vereinbarung zwischen dem Finanzministerium und acht lokalen Banken eingeführt und ermöglicht es Unternehmen, einen Kredit in Höhe von bis zu 25% ihres Umsatzes aufzunehmen. Die Darlehen werden für eine Dauer von bis zu sechs Jahren gewährt, wobei der Staat eine Garantie von 85% übernimmt. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens verpflichtet sich somit der Staat, bis zu 85% des Kreditbetrags zu übernehmen. Diese Regelung soll es Unternehmen erleichtern, über die Banken vor Ort einen Bankkredit zu erhalten.

Während die letzte Frist für die Einreichung eines solchen Darlehensantrags auf den 30. Juni 2021 festgelegt worden war, können Unternehmen schließlich bis zum 30. Dezember 2021 ein Darlehen mit einer solchen Garantie beantragen.

  1. Verlängerung und Anhebung der Höchstgrenze für Beihilfen zur Ankurbelung von Investitionen in der Ära von COVID-19

Dieses Instrument wurde im Juli 2020 im Rahmen des Regierungsprogramms „Neistart“ eingeführt und soll Unternehmen dazu ermutigen, trotz des derzeit durch die COVID-19-Krise verschlechterten Investitionsklimas Projekte zur wirtschaftlichen Entwicklung, zur Digitalisierung oder zum Umweltschutz durchzuführen, indem sie Finanzhilfen von bis zu 50% der förderfähigen Kosten erhalten. Er richtet sich an Unternehmen, die während der Krise einen erheblichen Umsatzrückgang erlitten haben, und ermöglicht es, ihnen wesentlich höhere Investitionsbeihilfen als in normalen Zeiten zu gewähren, insbesondere für Projekte, die sich mit der Entwicklung der Kreislaufwirtschaft befassen.

Ursprünglich sollte diese Regelung für Investitionsbeihilfen am 30. Juni 2021 auslaufen, wird aber ebenfalls bis Ende des Jahres verlängert. In der Praxis können Unternehmen ihre Unterlagen bis spätestens Ende Oktober einreichen, während die Beihilfe bis Ende Dezember 2021 gewährt werden kann.

Zusätzlich zur Verlängerung wird der Höchstbetrag der Beihilfe pro Unternehmen von derzeit 800.000 EUR auf 1.800.000 EUR angehoben, während die maximale Beihilfeintensität bei höchstens 50% der förderfähigen Kosten beibehalten wird.