Arbeitgeber (natürliche oder juristische Personen) können die Steuerabzugskarten ihrer Arbeitnehmer und/oder Rentner ab dem1. Mai 2021 von ihrem beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu aus einsehen und herunterladen. Ab dem1. Januar 2022 sind Unternehmen verpflichtet, die Steuerkarten ihrer Mitarbeiter einmal im Monat hochzuladen.
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Einführung
Ab dem 1.
er
Mai 2021 wird die Verwaltung der direkten Steuern (ACD) elektronische Mehrjahreskarten einführen, um einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung zu machen.
Ab diesem Datum werden die Steuerabzugskarten der Arbeitnehmer den Arbeitgebern in ihrem beruflichen Bereich auf der Plattform MyGuichet.lu zur Verfügung gestellt. Diese können dort auf die Datensätze ihrer Arbeitnehmer und/oder Rentner zugreifen, um diese einzusehen und/oder herunterzuladen.
Während der Übergangsphase vom1. Mai bis zum 31. Dezember 2021 ist der Zugriff auf die Karteikarten über die Plattform MyGuichet.lu nicht obligatorisch, damit die Arbeitgeber die Möglichkeit haben, ihre verschiedenen Lohnberechnungsprogramme vorzubereiten, um die künftig entmaterialisierten Karteikarten zu integrieren.
Während dieser Phase müssen die Arbeitnehmer wie bisher ihre Karteikarten dem Arbeitgeber übergeben, nachdem sie diese überprüft haben.
Ab dem 1.
Januar
Januar 2022 beginnt die obligatorische Phase, in der Arbeitgeber verpflichtet sind, mindestens einmal im Monat auf das neue System zuzugreifen, um die Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer und/oder Rentner einzusehen, andernfalls drohen Zwangsgelder.
Die Arbeitnehmer sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verpflichtet, ihre Karteikarte dem Arbeitgeber auszuhändigen.
Die Verwaltung für direkte Steuern wird dem Arbeitgeber jede Änderung mitteilen.
Betroffene Personen
Arbeitgeber (natürliche oder juristische Personen) können die Steuerabzugskarten ihrer Arbeitnehmer und/oder Rentner ab dem1. Mai 2021 von ihrem beruflichen Bereich auf MyGuichet.lu aus einsehen und herunterladen.
Verschiedene Schlüsseldaten
21. Dezember 2020 : | Möglichkeit zur Einsichtnahme und zum Herunterladen der Steuerabzugskarte für Arbeitnehmer und Rentner ; |
29. März 2021 : | Veröffentlichung der XSD-Datei, die das XML-Format beschreibt, mit dem die Steuerabzugskarten heruntergeladen werden können ; |
1. Mai 2021 : | Möglichkeit der Einsichtnahme und des Herunterladens der Steuerabzugskarten von Arbeitnehmern und/oder Rentnern durch den Arbeitgeber und/oder die Pensionskasse (Übergangsphase) ; |
1. Januar 2022 : | Verpflichtung der Arbeitgeber, auf die Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer und/oder Rentner zuzugreifen und diese einzusehen (obligatorische Phase) ; Stopp der Verpflichtung von Arbeitnehmern und Rentnern, ihre Karte(n) bei Arbeitgebern oder Pensionskassen einzureichen. |
Praktische Bestimmungen
Der Download der Steuerabzugskarten für Arbeitnehmer und/oder Rentner kann im PDF- oder XML-Format erfolgen. Die Unternehmen erhalten ein spezielles Token, um auf den betreffenden Bereich auf myguichet.lu zuzugreifen.
XML-Formate
Kontakte
Bei Fragen können Sie sich an :
- Luxtrust bei Fragen zu einem Private- oder Pro-Produkt ;
- den Support von guichet.lu bei Fragen zur Übermittlungsanwendung MyGuichet ;
- Ihren Softwareanbieter bei Fragen zu syntaktischen und semantischen Validierungsfehlern;
- das zuständige RTS-Büro: RTS 1 (Zentrum), RTS Esch-sur-Alzette (Süden) oder RTS Ettelbrück (Norden) für Steuerfragen;
- das Team für elektronische Mehrjahresübersichten an die IT-Abteilung der CDA bei technischen Fragen, die nicht MyGuichet.lu betreffen (fpe@co.etat.lu).