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Confédération du Bois et du Métal

Actualités

Außergewöhnliche Knappheit an Baumaterialien – Eröffnung von Kurzarbeit für die betroffenen Unternehmen

April 28, 2021
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Die Baubranche sieht sich mit einem außergewöhnlichen Mangel an Baumaterialien konfrontiert.

In diesem Zusammenhang und in dem Bestreben, Unternehmen, die mit einem Mangel an Baumaterialien konfrontiert sind, vorübergehend zu helfen, schlug der Konjunkturausschuss dem Regierungsrat vor, sie ausnahmsweise zu Kurzarbeit zuzulassen.

Die Modalitäten und Bedingungen für die Gewährung von Kurzarbeit sind in der unten veröffentlichten Mitteilung des Wirtschaftsministeriumsenthalten.

Bei weiteren Fragen bitten wir Sie, sich an den Berater Ihres jeweiligen Verbandes zu wenden.

Der Konjunkturausschuss trat am 27. April 2021 unter dem gemeinsamen Vorsitz von
Minister für Arbeit, Beschäftigung und Sozialwirtschaft, Dan Kersch, und Wirtschaftsminister Franz Fayot.

Baugewerbe – außergewöhnliche Knappheit an Rohstoffen

Der Konjunkturausschuss stellt fest, dass einige im Baugewerbe tätige Unternehmen derzeit unter einem Engpass bei der Rohstoffversorgung leiden. Sie befinden sich nämlich weiterhin in einem Wartezustand für ihre Rohstoffe (Stahl, Holz, Metall, Armierungen, Granit, Beton, Dämmstoffe usw.), die ihre nationalen und internationalen Lieferanten aus verschiedenen Gründen derzeit nicht liefern können.

In dem Bestreben, diesen Unternehmen in diesem außergewöhnlichen Kontext vorübergehend zu helfen, schlägt der Konjunkturausschuss dem Regierungsrat vor, sie ausnahmsweise für die zweite Hälfte des Monats Mai und für den Monat Juni unter folgenden kumulativen Bedingungen zur Kurzarbeit zuzulassen:

  • keine wirtschaftlichen Entlassungen vorzunehmen,
  • bei Kurzarbeit nicht mehr als 10% der gesamten regulären Arbeitszeit des Unternehmens betragen darf und
  • dem Sekretariat des Konjunkturausschusses eine vom Lieferanten unterzeichnete Bescheinigung vorzulegen , in der der Lieferant erklärt, dokumentiert und begründet, dass er nicht in der Lage ist, Material zu liefern.

In diesem Zusammenhang sind folgende Punkte zu beachten:

  • Die Lieferschwierigkeiten müssen direkt darauf zurückzuführen sein, dass es dem Lieferanten tatsächlich und technisch unmöglich ist, die Lieferung der Materialien vorzunehmen;
  • Der Anstieg des Marktpreises für Rohstoffe kann nicht als Grund dafür angeführt werden, dass das Unternehmen den Rohstoff nicht beschaffen kann.

Auch Unternehmen, die ihre Tätigkeit nicht oder nur teilweise ausüben können, weil sie ihrerseits von Lieferunterbrechungen anderer Unternehmen betroffen wären, haben Anspruch auf Kurzarbeit.

Gegebenenfalls ist eine Bescheinigung der Vergabebehörde bzw. des Bauherrn oder seines Bevollmächtigten (beratende Ingenieurbüros, Architekturbüros) vorzulegen, in der bestätigt wird, dass die betreffende Baustelle vollständig oder teilweise stillgelegt wurde.


In der Praxis
:

  1. Für die zweite Hälfte des Monats Mai 2021 müssen die betroffenen Unternehmen Kurzarbeit beantragen, indem sie ihr Formular mit den Anhängen bis spätestens Sonntag, den 9. Mai 2021, per E-Mail an die Adresse :
    emploi@eco.etat.lu
    .

Diesen Anträgen müssen zwingend beigefügt werden:

  • eine Erklärung der Personaldelegation, in der bestätigt wird, dass sie über den Antrag auf Kurzarbeit informiert wurde (falls eine Personaldelegation existiert) ;

oder

eine von jedem von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmer unterzeichnete Informationserklärung (wenn es keine Personaldelegation gibt) ;

  • einen Bankauszug
  • die unterzeichnete Bescheinigung des (der) Lieferanten , mit der dieser (diese) erklärt, dokumentiert und begründet, dass er (sie) nicht in der Lage ist (sind), Material zu liefern.

  1. Für den Monat Juni 2021 sind die Anträge über die elektronische Plattform „MyGuichet.lu“ während der gesetzlichen Frist (vom1. bis einschließlich 12. Mai 2021) zu übermitteln.

Nach Ablauf dieser Frist können die betroffenen Unternehmen ihren Antrag auf Kurzarbeit weiterhin per E-Mail an die folgende Adresse schicken: emploi@eco.etat.lu.

Es muss jedoch sichergestellt werden, dass dieseAnträge rechtzeitig vor der Sitzung des Konjunkturausschusses beim Sekretariat eingehen,damit dieser sie ordnungsgemäß bearbeiten kann.